Logopäden gehören zu den Heilmittelerbringern und arbeiten immer weisungsgebunden.
Das bedeutet, es muss eine ärztliche Verordnung (Rezept) vorliegen.
In den meisten Fällen können folgende Ärztegruppen eine entsprechende Verordnung ausstellen:
Logopädie ist ein Heilmittel. Die Kosten werden durch die gesetzliche Krankanversicherung getragen.
Bei erwachsenen Patienten muss ein Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten geleistet werden. Diesen rechnen wir im Auftrag der Krankenkassen bei uns in der Praxis ab. Mit einem entsprechenden Befreiungsnachweis der Krankenkasse entfällt diese Zuzahlungspflicht auch bei erwachsenen Patienten.
Für Versicherte in einer privaten Krankenversicherung stellt der Arzt ein Privatrezept aus. Die Kosten werden in der Regel von der privaten Krankenversicherung übernommen. Bitte prüfen Sie ggf. vorab, ob die Leistung "Heilmittel Logopädie" in Ihrer Versicherung eingeschlossen ist. Wir stellen Ihnen zur Klärung der Kostenübernahme mit Ihrer Krankenversicherung gerne vorab einen Kostenvoranschlag aus.
Eine einzelne Behandlung hat in der Regel eine Behandlungsdauer von 45 Minuten. Auf Verordnung des Arztes sind auch kürzere oder längere Therapiesitzungen möglich.
Die Dauer eines Therapieintervalls ist immer individuell. In der Regel wird der Arzt maximal 10 Therapieeinheiten je Rezept verordnen. Der Arzt wird unter Berücksichtigung von entsprechenden Regelfällen und durch Beurteilung der Behandlungsfortschritte die entsprechende Therapieanzahl festlegen.